Kontokorrent
Bezeichnung für ein gem. §§ 355 ff. HGB geführtes Konto. Auf dem Kontokorrent schlagen sich alle Ansprüche und Leistungen einschließlich Zinsen laufend nieder. Mindestens einmal jährlich sind die gegenseitigen Ansprüche aufzurechnen (zu saldieren). Quelle: http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/kontokorrent/kontokorrent.htm