Inhalte für alle zugänglich machen

Inhalte für alle zugänglich machen

Webseiten und Apps des öffentlichen Sektors müssen laut EU-Beschluss barrierefrei werden. Doch von der Barrierefreiheit profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen. Das Einhalten von Standards bietet eine Vielzahl von Vorteilen, die auf den ersten Blick oft vergessen werden oder teilweise kaum bekannt sind: Denn es gibt einen starken Business Case für Barrierefreiheit.

Barrierefreiheit überschneidet sich mit anderen Best Practices des Webedesigns, wie zum Beispiel Responsiveness, Geräte- und Plattformunabhängigkeit, Usability, Design für ältere Nutzer und Suchmaschinen-Optimierung (SEO). Fallstudien zeigen, dass barrierefreie Websites bessere Suchergebnisse bringen, die Wartungskosten reduziert werden und das Zielpublikum vergrößert wird. Auf dieser Website erfahren Sie, warum auch Sie Ihre Online- und Mobil-Angebote überarbeiten sollten.

Ihre Vorteile

Erhöhte Reichweite

Erhöhen Sie die Anzahl potentieller Benutzer durch bessere Erreichbarkeit Ihrer Website unabhängig von Sicherheitseinstellungen.

Kurze Ladezeiten

Webseiten müssen schnell geladen sein, sonst ist der Internetbenutzer frustriert und wird sich einer anderen Seite zuwenden.

Positiver Image-Effekt

Nutzen Sie die Barrierefreiheit in der Kommunikation. Zeigen Sie, dass soziales Engagement praktisch gelebt wird.

Suchmaschinen-Optimierung

Die gesammelten Vorteile für die Nutzer von barrierefreien Websites werden auch von den Suchmaschinen honoriert.

Responsiveness (Empfohlen)

Die Website kann von den verschiedensten Geräten mit den unterschiedlichen Größen aufgerufen werden.

Design

Übersichtlichkeit, getestete Farbkontraste, gut lesbare und vergrößerbare Schriften sorgen für ein gutes Design.

Nachhaltigkeit

Barrierefreie Webseiten sind in allen Browsern zugänglich, umfassend kompatibel und für die Zukunft gerüstet.

Qualität

Aktuelle Standards müssen eingehalten werden. Diese strengen Anforderungen garantieren hohe technische Qualität.

Bedienbarkeit

Die Bedienungsfreundlichkeit (auch Usability genannt) ist bei barrierefreien Websites besonders hoch.

3 Schritte zur Barrierefreiheit

1. Erkennen Sie die Notwendigkeit

Nach EU-Beschluss müssen Webseiten und Apps des öffentlichen Sektors barrierefrei werden. Die Verhandlungsführer der EU-Gremien haben sich auf eine Richtlinie verständigt, laut der Online- und Mobil-Angebote öffentlicher Stellen insbesondere für sehbehinderte, blinde, gehörlose und schwerhörige Menschen leichter zugänglich gemacht werden sollen.

Der vom Ausschuss der ständigen Vertreter gebilligte Text für die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen muss noch förmlich vom EU-Parlament und EU-Rat gebilligt werden. Die Richtlinie tritt in Kraft, nachdem der Text im Amtsblatt veröffentlich wird. Die EU-Mitgliedstaaten haben dann 21 Monate lang Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.

Erkennen Sie die Notwendigkeit
Wir übernehmen die Umsetzung

2. Wir übernehmen die Umsetzung

Bei der Umstellung Ihres bestehenden Webangebots hin zur Barrierefreiheit konzentrieren wir uns auf eine „Gebrauchstauglichkeit“, die eine vielfältige Nutzerschaft ins Zentrum stellt. Die vier Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 Wahrnehmbarkeit, Verständlichkeit, Bedienbarkeit und Robustheit sind dabei Grundanforderungen für unsere Lösung. Unsere Experten berücksichtigen diese Prinzipien auf technischer Ebene genauso, wie auf gestalterischer und inhaltlicher Ebene.
Unsere Serviceleistungen beginnen mit der Analyse bestehender Websites, der Konzeption und Projektierung über die technische Optimierung, Anpassung oder gegebenenfalls Neuentwicklung Ihres Webangebots. Fortlaufendes Testen und die Einführung einer ständigen Qualitätssicherung gehören ebenfalls dazu.

3. Sie erhalten die Verifikation

Kleine Barrieren können in der Praxis zu grossen Problemen führen. Deshalb sollte die Barrierefreiheit in jedem Fall überprüft werden. Ein offizielles und verbindliches Zertifikat, das die barrierefreie Umsetzung einer Webseite bescheinigt, gibt es nicht. Dennoch gibt es eine Reihe von bewährten Technologien für die Überprüfung von barrierefreien Webauftritten.

Wir erstellen Ihnen auf Grundlage der aktuellen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 sowie der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 ein Testprotokoll bzw. Gutachten über die Umsetzung der Barrierefreiheit auf Ihrer Website. Es zeigt die Übereinstimmungen und Abweichungen zwischen Ist- und Soll-Zustand sowie Wege zur Verbesserung des Ist-Zustands der Barrierefreiheit auf. Sie als Anbieter einer Webpräsenz können sicher sein, daß das Online-Angebot mit einem hohen Grad an Barrierefreiheit den Richtlinien der BITV entspricht die in Deutschland für alle Internetauftritte von Behörden und der Bundesverwaltung gesetzlich vorgeschrieben sind.

Sie erhalten die Verifikation

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Haben Sie Fragen, Anregungen oder interessieren Sie sich für unser Angebot? Gerne setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.