1. Präambel
Die PTA IT-Beratung hat seit ihrer Gründung im Jahre 1969 im Zuge ihrer Unternehmens- und Organisationsentwicklung einen Verhaltenskodex (Code of Conduct) etabliert, der auch künftig allen Mitarbeitenden an allen Niederlassungen, Einsatzorten und Arbeitswelten ein eindeutiges Verständnis national und international anerkannter Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards vermittelt.
Es ist das erklärte Ziel der PTA und ihrer Gesellschafter, dass alle Aktivitäten und Leistungen, die zum Geschäftserfolg der PTA beitragen, auf diesen Wertvorstellungen basieren und alle Mitarbeitende, Führungskräfte und Beteiligten diese grundlegend wichtigen Werte und Vorgaben kennen, sie leben und danach handeln.
Diese Prinzipien und Werte leiten das Handeln der PTA im Umgang mit ihren Geschäftspartnern (im Sinne von Kunden, Lieferanten und Partnerunternehmen), weiteren interessierten Parteien und allen verbundenen Unternehmen innerhalb der PTA-Gruppe. Sie sollen, soweit es im Wirkungsbereich der PTA liegt, in der Zusammenarbeit konsequent umgesetzt werden. PTA behält sich die Überprüfung der Einhaltung des Verhaltenskodex gegenüber ihren Geschäftspartnern vor, um im Bedarfsfall einzugreifen oder anzubieten, sie bei der Erfüllung der Anforderungen aus diesem Verhaltenskodex zu unterstützen.
Die Erwartungen an uns und unsere Geschäftspartner orientieren sich an internationalen und nationalen Standards wie u.a. an den Prinzipien des UN Global Compact, den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie der vom BME (Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V.) verabschiedeten BME-Verhaltensrichtlinie „Code of Conduct“. Zudem tragen die Nachhaltigkeitsanforderungen für Lieferanten der PTA den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Rechnung.
2. Anwendungsbereiche
PTA und alle Geschäftspartner verpflichten sich, ihre Geschäftstätigkeit auf ethische, legale und verantwortungsvolle Art und Weise auszuüben und ihr geschäftliches Handeln an folgenden Wertmaßstäben auszurichten:
- Anerkennung der Menschenrechte und Gewährleistung angemessener Arbeitsbedingungen aller Mitarbeiter
- Minimierung der Belastungen für die Umwelt
- Einsatz hoher ethischer und moralischer Geschäftsstandards
3. Datenschutz, Vertraulichkeit, Geheimhaltung
Der Schutz und die Gewährleistung der Vertraulichkeit der Daten unserer Geschäftspartner ist für uns die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Grundsätzlich gilt, dass alle Mitarbeiter der PTA eine explizite Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet haben, durch die die Verpflichtung entsteht, jegliche im Rahmen der Tätigkeit für die PTA oder für einen Kunden der PTA bekannt gewordenen vertraulichen, personenbezogenen sowie unternehmensinternen Informationen und darüber hinaus insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse geheim zu halten.
Zu den vertraulichen Daten zählen insbesondere sämtliche vertragsgegenständlichen Leistungsergebnisse, d.h. Programm- und Quellcodes, Dokumentationen, Daten, Datenauszüge und Datenbanken, Oberflächen, Muster, Entwürfe sowie Zeichnungen.
Insbesondere haben sich alle Mitarbeiter verpflichtet, diese im Rahmen der Tätigkeit zugänglich gewordenen Informationen weder unmittelbar noch mittelbar Dritten – d.h. nicht beteiligten Vertragspartnern – zugänglich zu machen oder in sonstiger Weise zu verwerten.
Neben diesem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verpflichten sich das Management sowie die Mitarbeiter zum DSGVO konformen Schutz von personenbezogenen Daten mit Hilfe aktueller technischer und organisatorischer Maßnahmen.
Von den vorstehenden Verpflichtungen ausgenommen ist lediglich die Offenlegung von Daten und sonstigen Informationen aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen oder gerichtlichen bzw. behördlichen Anordnungen. In diesen Fällen muss eine Offenlegung der jeweils anderen Vertragspartei, unter Angabe von Inhalt und Umfang, unverzüglich schriftlich angezeigt werden.
4. Menschenrechte & Arbeitswelt & Mitarbeitende
PTA verpflichtet sich, die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen“ (AEMR) anzuerkennen, zu unterstützen und ihre Einhaltung zu gewährleisten und erwartet dies auch von ihren Geschäftspartnern.
PTA und alle Geschäftspartner stellen sicher, dass die Arbeitswelt (Maschinen, Ausrüstungsgegenstände, Arbeitsablauf etc.) weder die körperliche Unversehrtheit noch die Gesundheit der Menschen gefährdet.
Der Arbeitsplatz und sein Umfeld müssen über geeignete Notausgänge, Sanitärräume, Brandschutz, Beleuchtung, Büroausstattung etc. verfügen. Zudem ist für den Nichtraucherschutz Sorge zu tragen.
Selbstverständlich sind Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder jegliche Form der Sklaverei für die PTA sowie für unsere Geschäftspartner ein absolutes Tabu und würden zur sofortigen Beendigung der Zusammenarbeit führen.
Weder PTA noch ihre Geschäftspartner werden diskriminierende Maßnahmen zulassen, durch die Toleranz und Akzeptanz für die Vielfalt aller Menschen (Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Orientierung und Identität, Religionsbekenntnis, politische Überzeugung, Alter, nationale, soziale oder ethnische Herkunft, familiäre Verpflichtungen etc.) geschädigt werden und Ausgrenzungen, Beleidigungen oder andere negative Effekte entstehen könnten.
PTA und alle Geschäftspartner zahlen ihren Mitarbeitern für einen angemessenen Lebensunterhalt ausreichende und angemessene Vergütungen und Sozialleistungen. Sie garantieren außerdem, keine Gehälter oder Löhne unter den jeweilig gesetzlich gültigen Mindestlohnbestimmungen auszuzahlen. Hierzu zählen ebenso die faire Vergütung von Mehrarbeiten und die Einhaltung erforderlicher Erholungszeiten für Pausen und Urlaub, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter nicht zu gefährden.
PTA und alle Geschäftspartner gestehen ihren Mitarbeitern das Recht zur Bildung und den Beitritt zu Gewerkschaften, das Recht auf Kollektivverhandlungen sowie das Streikrecht zu. Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder Arbeitnehmervertretung ist gemäß der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Konvention 98 kein Grund für Ungleichbehandlung. Die Gründung, der Beitritt und die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft darf nicht als Grund für ungerechtfertigte Diskriminierungen oder Vergeltungsmaßnahmen genutzt werden.
5. Umwelt
Es gilt der Grundsatz für die PTA und ihre Geschäftspartner, im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit alle anwendbaren Gesetze und Regelungen zum Schutz der Umwelt zu beachten, Umweltbelastungen zu minimieren sowie ihre Umweltschutzmaßnahmen kontinuierlich zu verbessern. Hierzu zählen insbesondere die Reduktion der CO2-Emissionen, ein sorgsamer Umgang mit Wasser sowie Maßnahmen zum Erhalt der Luft- und Bodenqualität. Beim Umgang mit Müll oder auch eventuellen Gefahrstoffen ist deren sichere Handhabung, Wiederverwendung oder Entsorgung sicherzustellen. Prozesse zur Reduzierung des Ressourceneinsatz bzw. von Abfall sind stets zu fördern.
PTA und ihre Geschäftspartner bestätigen, dass alle für PTA gelieferten Produkte konform der EU-Richtlinie 2011/65 RoHS und der Elektrostoffverordnung (ElektroStoffV) sind. Die Produkte und Verpackungen entsprechen der REACh-Verordnung des Europäischen Rats (EG) Nr. 1907/2006. Sie sind nicht in der betroffenen Liste enthalten und frei von verbotenen Substanzen gemäß der Verordnung. Andernfalls wird eine Liste betroffener Produkte mit Angabe der Beschränkung beigefügt. Zusätzlich wird die WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronical Equipment – EU-Richtlinie 2012/19/EU) beachtet. Weiter wird bestätigt, dass die jeweiligen Rohstoff-Lieferanten keine Materialien (z.B. Gold, Tantal-, Zinn-, Wolframerz) aus Konfliktregionen (z.B. Kongo, Ruanda, Uganda, Burundi) importieren und gemäß Dodd-Frank-Act Abs. 1502 handeln.
PTA ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001. Im Sinne des hierin geforderten KVP (kontinuierlichen Verbesserungsprozesses) ist es der PTA auch ein Anliegen, vorhandene Energieeinsparungspotentiale zu erschließen und energiesparende Verhaltensweisen zu fördern.
6. Ethische und moralische Geschäftsstandards
PTA fordert von sich und ihren Geschäftspartnern bei sämtlichen Geschäftstätigkeiten geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf nationaler und internationaler Ebene zu entsprechen und bei all ihren Geschäftstätigkeiten geltende Anti-Geldwäsche-, Anti-Bestechungs- und Anti-Korruptionsgesetze bzw. -vorschriften zu beachten.
PTA hat im Rahmen ihrer Organisation und Führungskultur Richtlinien getroffen, die unternehmensintern den Umgang mit Geschenken, Einladungen oder der Gewährung anderweitiger Vorteile steuern.
7. Sprache, Gleichberechtigung & Diversity
Da Sprache sehr großen Einfluss auf das Miteinander hat, möchten wir an dieser Stelle unseren Standpunkt und unser Selbstverständnis zum Ausdruck bringen, ohne verbindliche Standards einzufordern.
Die Kultur der PTA war und wird stets geschlechtergerecht, gleichberechtigt und generell diskriminierungsfrei sein. Jedes Anzeichen und jeder Vorfall, welche gegen die vorgenannten Grundsätze verstoßen, werden untersucht, gegebenenfalls entgegengewirkt und sanktioniert.
Dabei ist die Gleichstellung der Geschlechter im Sinne der Chancengleichheit und auch der Zukunftssicherung explizites Selbstverständnis unserer Firmenpolitik.
Die Freiheit der Persönlichkeit eines jeden Menschen und Mitarbeitenden wird geschützt, sowie aber auch Meinungsfreiheit und eine offene Diskussions-, Streit- und Fehlerkultur wesentliche Merkmale unseres Unternehmens darstellen.
Folglich stellen wir es jedem Mitarbeitenden frei, unter Berücksichtigung unserer diskriminierungsfreien und geschlechterneutralen Kultur, seine Sprache frei zu wählen.
Wir empfehlen, die Sprache im Sinne der gesellschaftlichen Veränderung, allgemeinen Kommunikations- und Schreibgewohnheiten anzupassen.
Dies bedeutet aber auch, gegenseitige Toleranz und Gelassenheit als Maxime unseres Handelns zu zeigen. So stellt das kollegiale und tolerante Miteinander unserer Firma seit ihrer Gründung einen wesentlichen Erfolgsfaktor dar.
8. Hinweise geben und Konsequenzen
Alle Mitarbeitenden und Geschäftspartner der PTA besitzen die Möglichkeit, Meldungen über Missstände – falls gewünscht anonym – online, schriftlich oder auch in einem persönlichen Gespräch abzugeben.
Dabei wird die Vertraulichkeit des Hinweisgebenden selbstverständlich geschützt. Zuständig für den Erhalt und das Nachverfolgen ist die offizielle Beschwerdestelle sowie auch stets die Geschäftsführung. Die Möglichkeit zu anonymen Hinweisen bietet Ihnen unser Formular:
Persönliche Hinweise an die Beschwerdestelle:
Heike Schuster (Mail: heike.schuster@pta.de, Tel: 0211-913289 202)
Vakhtang Kopaliani (Mail: vakhtang.kopaliani@pta.de, Tel: 0621-41960948)
Ivette Pribbernow (Mail: ivette.pribbernow@pta.ch, Tel: +41442467677)
Tim Köhler (Mail: tim.koehler@pta.ch, Tel: +41442467672)
Persönliche Hinweise an die Geschäftsführung:
Peter Fischer (Mail: peter.fischer@pta.de, Tel: 0621-41960-0)
Jana Fischer (Mail: jana.fischer@pta.de, Tel: 0621-41960-781)
Matthias Wossidlo (Mail: matthias.wossidlo@pta.de, Tel: 0621-41960-601)
Dr. Tim Walleyo (Mail: tim.walleyo@pta.de, Tel: 0621-41960-940)
Tim Köhler (Mail: tim.koehler@pta.ch, Tel: +41442467672)
> Hinweis: Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen sind im Zweifel geschlechtsneutral zu verstehen <