1. Präambel
Seit ihrer Gründung im Jahr 1969 hat die PTA IT-Beratung im Zuge ihrer Unternehmens- und Organisationsentwicklung einen Verhaltenskodex (Code of Conduct) etabliert, der auch künftig allen Mitarbeitenden an allen Standorten, Einsatzorten und Arbeitswelten ein eindeutiges Verständnis für national und international anerkannte Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards vermittelt.
Es ist das erklärte Ziel der PTA und ihrer Gesellschafter, dass alle Aktivitäten und Leistungen, die zum Geschäftserfolg beitragen, auf diesen Wertvorstellungen basieren. Alle Mitarbeitenden, Führungskräfte und Beteiligten sind verpflichtet, diese grundlegenden Werte und Vorgaben zu kennen, zu leben und danach zu handeln.
Diese Prinzipien und Werte leiten das Handeln der PTA im Umgang mit Geschäftspartnern – im Sinne von Kunden, Lieferanten, Subunternehmer und Partnerunternehmen – sowie weiteren interessierten Parteien und allen verbundenen Unternehmen der PTA-Gruppe. Im Rahmen der eigenen Einflussmöglichkeiten stellt PTA sicher, dass diese Standards in der Zusammenarbeit konsequent berücksichtigt und umgesetzt werden. PTA behält sich die Überprüfung der Einhaltung des Verhaltenskodex gegenüber ihren Geschäftspartnern vor, um im Bedarfsfall einzugreifen oder anzubieten, sie bei der Erfüllung der Anforderungen aus diesem Verhaltenskodex zu unterstützen.
Die Erwartungen an uns selbst und an unsere Geschäftspartner orientieren sich an internationalen und nationalen Standards (siehe Kapitel 2.2)
Dieser Verhaltenskodex stellt die verbindliche Grundlage dar, auf der wir eine vertrauensvolle, integre und nachhaltige Zusammenarbeit gestalten.
2. Anwendungsbereich
Die PTA und alle Geschäftspartner verpflichten sich, ihre Geschäftstätigkeit jederzeit ethisch, rechtskonform und verantwortungsvoll auszuüben.
Das geschäftliche Handeln der PTA und ihrer Geschäftspartner orientiert sich an folgenden Wertmaßstäben:
- Anerkennung der Menschenrechte
Wir achten und fördern die international verkündeten Menschenrechte und stellen sicher, dass wir uns nicht an Menschenrechtsverletzungen beteiligen oder mitschuldig machen. - Faire und sichere Arbeitsbedingungen
Wir gewährleisten angemessene, gesunde und sichere Arbeitsbedingungen, respektieren die Vereinigungsfreiheit sowie das Recht auf Kollektivverhandlungen, schließen jede Form von Zwangs- oder Kinderarbeit aus und treten Diskriminierung konsequent entgegen. - Verantwortung in der Lieferkette
Wir stellen sicher, dass auch unsere Lieferanten und Partnerunternehmen die grundlegenden Menschenrechte, Arbeits- und Sozialstandards einhalten und transparent mit Risiken umgehen. - Ethisches und integres Geschäftsverhalten
Wir handeln integer, transparent und verantwortungsvoll. Korruption, Bestechung, Erpressung und unlautere Geschäftspraktiken lehnen wir in allen Formen ab. - Schutz der Umwelt und Förderung nachhaltiger Praktiken
Wir verpflichten uns zu einem vorsorgenden und ressourcenschonenden Umgang mit Umweltbelangen, reduzieren kontinuierlich Umweltbelastungen, fördern Umweltbewusstsein und setzen auf innovative, umweltfreundliche Technologien. - Soziale Verantwortung und Gemeinwohlorientierung
Wir tragen Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und künftigen Generationen. Unser Handeln ist auf Respekt, Fairness und den Schutz des Gemeinwohls ausgerichtet.
Geschäftspartner verpflichten sich, die in diesem Kodex niedergelegten Standards ebenfalls an ihre eigenen Lieferanten und Unterauftragnehmer weiterzugeben und deren Einhaltung durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.
2.1 Geltungsbereich
- Alle Standorte, Gesellschaften und Beschäftigte der PTA-Gruppe
- Alle Geschäftspartner, Subunternehmer und Lieferanten
- Weltweit geltend für sämtliche Geschäftsaktivitäten
2.2 Zentrale Leitlinien und Bezugsrahmen
Der Verhaltenskodex basiert auf folgenden Regelwerken und Standards:
| 1. Die 10 Prinzipien des UN Global Compact | Freiwillige Selbstverpflichtung von Unternehmen zu Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung weltweit. |
| 2. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (AEMR) | Grundrechte jedes Menschen wie Leben, Freiheit, Gleichheit, Meinungsfreiheit und Schutz vor Diskriminierung. |
| 3. Die Kernarbeitsnormen der ILO | Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, Vereinigungsfreiheit, Tarifverhandlungen und Gleichbehandlung im Arbeitsleben. |
| 4. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) | Unternehmen müssen Menschenrechte und Umweltstandards in ihrer Lieferkette wahren und Risiken systematisch minimieren. |
| 5. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) | Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. |
| 6. Die EU-Richtlinien RoHS, ElektroStoffV, REACh und WEEE | Regeln zur Beschränkung gefährlicher Stoffe, Registrierung von Chemikalien und Rücknahme/Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. |
| 7. Der Dodd-Frank Act §1502 (Konfliktmineralien) | US-Unternehmen müssen die Herkunft bestimmter Rohstoffe offenlegen, um Konfliktfinanzierung zu verhindern. |
| 8. Die Prinzipien des BME Code of Conduct | Verhaltensrichtlinie für ethisches, rechtskonformes und nachhaltiges Handeln in der Lieferkette – insbesondere für Einkauf und Logistik. |
| 9. Die Standards der ISO 9001, ISO 14001 und ISO 45001 (Orientierung) | Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagementsysteme zur kontinuierlichen Verbesserung von Prozessen und nachhaltigem Handeln. |
| 10. Die Normen der ISO/IEC 27001 (Informationssicherheit) | Internationale Norm für systematisches Informationssicherheitsmanagement zum Schutz sensibler Daten und IT-Systeme. |
| 11. Die EU-Richtlinien DSGVO und NIS2 | Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Europäischen Union. |
| 12. Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) | Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. |
3. Datenschutz, Vertraulichkeit, Geheimhaltung
Der Schutz und die Wahrung der Vertraulichkeit sämtlicher Daten und Informationen unserer Geschäftspartner bilden die Grundlage einer vertrauensvollen und erfolgreichen Zusammenarbeit.
Alle Mitarbeitenden der PTA sind durch eine ausdrückliche Geheimhaltungsvereinbarung verpflichtet, sämtliche im Rahmen ihrer Tätigkeit für die PTA oder für Kunden der PTA bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten, unternehmensinterne Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
Als vertrauliche Informationen gelten unter anderem:
- sämtliche vertragsgegenständlichen Leistungsergebnisse, insbesondere Programm- und Quellcodes, Dokumentationen, Daten, Datenauszüge und Datenbanken, Oberflächen, Muster, Entwürfe, Konzepte und Zeichnungen,
- interne Strategien, Kalkulationen, Planungen und sonstige Informationen mit wirtschaftlichem oder technologischem Wert.
Alle Mitarbeitenden haben sich verpflichtet, diese Informationen weder unmittelbar noch mittelbar Dritten – das heißt nicht beteiligten Vertragspartnern – zugänglich zu machen, weiterzugeben oder in anderer Weise zu nutzen.
Neben dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verpflichtet sich die PTA ausdrücklich zum umfassenden, DSGVO-konformen Schutz personenbezogener Daten durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen. Dies umfasst insbesondere:
- die Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit der Daten,
- die Einhaltung aller einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften,
- den Schutz vor unbefugter Verarbeitung oder Verlust.
Zusätzlich orientiert sich die PTA an den Anforderungen der ISO/IEC 27001 zum Informationssicherheits-management, um ein systematisches Vorgehen für den Schutz vertraulicher Daten und Informationen zu gewährleisten.
Im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) wird sichergestellt, dass auch in der Zusammenarbeit mit Lieferanten und Partnerunternehmen ein angemessener Schutz vertraulicher Informationen und personenbezogener Daten eingehalten wird. Die Einhaltung der entsprechenden Pflichten wird regelmäßig überwacht und bei Bedarf unterstützt.
Die PTA richtet sich darüber hinaus nach den Vorgaben des BME Code of Conduct, der Integrität, Sorgfalt und Vertraulichkeit in der gesamten Wertschöpfungskette fordert.
Von diesen Verpflichtungen ausgenommen ist ausschließlich die Offenlegung von Daten, die auf Grundlage zwingender gesetzlicher Vorschriften oder auf Anordnung von Gerichten bzw. Behörden erfolgen muss. In diesen Fällen ist die jeweils andere Vertragspartei unverzüglich schriftlich zu informieren, unter Angabe von Inhalt, Umfang und Rechtsgrund der Offenlegung.
Hinweise auf Verstöße gegen die in diesem Abschnitt beschriebenen Standards können jederzeit vertraulich oder anonym über die zentralen Meldewege (siehe Kapitel 9) oder direkt an die zuständige Ansprechperson übermittelt werden. PTA gewährleistet umfassenden Schutz der Hinweisgebenden.
Externe mit Datenschutz beauftragte Person, zu erreichen unter:
E-Mail: datenschutz@pta.de
4. IT-Sicherheit
Alle Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Zugang zu den Informationssystemen, Daten oder Anwendungen unseres Unternehmens oder unserer Kunden und Geschäftspartner haben, sind verpflichtet, die geltenden IT-Sicherheitsbestimmungen innerhalb der Europäischen Union einzuhalten. Dazu zählt insbesondere die EU-Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau (NIS2).
Der verantwortungsvolle Umgang mit Informationen und Systemen ist von zentraler Bedeutung. Sensible Daten dürfen nur bei nachgewiesenem berechtigtem Interesse weitergegeben werden, und die Kommunikation hat über sichere Kanäle zu erfolgen. Der Zugriff auf Systeme muss durch starke Passwörter und – wo vorgesehen – durch Mehr-Faktor-Authentifizierung geschützt werden. Arbeitsgeräte sind stets zu sperren, wenn sie unbeaufsichtigt bleiben, und regelmäßig mit Sicherheitsupdates zu versehen. Die Nutzung nicht autorisierter Software ist untersagt.
Alle Mitarbeiter und Geschäftspartner sind verpflichtet, aufmerksam gegenüber Phishing-Versuchen, Schadsoftware und anderen Sicherheitsrisiken zu sein. Verdächtige Aktivitäten oder Vorfälle sind umgehend an die zuständigen Stellen zu melden. Die Nutzung sicherer Netzwerke und der Schutz mobiler Endgeräte durch Verschlüsselung sind ebenso verbindlich.
Das von der PTA genutzte Rechenzentrum der Schwesterfirma DATIS ist seit 2011 zertifiziert nach ISO 27001.
Alle Arbeitsanweisungen und wichtigen Dokumente des ISMS (Informationssicherheits-Managementsystems) der PTA sind im internen Vorlagenmanagement einsehbar.
Die Einhaltung dieser Grundsätze ist für den Schutz unserer digitalen Infrastruktur, unserer Kunden und unseres Unternehmens insgesamt unerlässlich. Verstöße gegen IT-Sicherheits- oder Datenschutzrichtlinien können disziplinarische oder rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Jeder Beitrag zur Informationssicherheit zählt – unabhängig von Funktion oder Rolle.
Hinweise auf Verstöße gegen die in diesem Abschnitt beschriebenen Standards können jederzeit vertraulich oder anonym über die zentralen Meldewege (siehe Kapitel 9) oder direkt an die zuständigen Ansprechpersonen übermittelt werden. PTA gewährleistet umfassenden Schutz der Hinweisgebenden.
Intern beauftragte Personen zum Thema, zu erreichen unter:
E-Mail: PTA-Support@pta.de
Tel: +49 (0) 62141960-0
5. Menschenrechte, Arbeitswelt und Mitarbeitende
Die PTA verpflichtet sich, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (AEMR) niedergelegten unveräußerlichen Rechte und Freiheiten in ihrer Gesamtheit anzuerkennen, zu respektieren und aktiv zu fördern. Dieses Bekenntnis bildet die Grundlage unseres Handelns – nach innen wie nach außen.
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie diese Grundrechte ebenfalls achten, schützen und fördern.
Menschenrechte und Gleichbehandlung
PTA und alle Geschäftspartner respektieren die Würde, Freiheit und Gleichheit aller Menschen. Diskriminierung, Ausgrenzung, Belästigung oder Gewalt aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Identität, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, Alter, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Status wird nicht geduldet. Jeder Mensch hat Anspruch auf gleiche Rechte und fairen Umgang.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
PTA und alle Geschäftspartner stellen sicher, dass die Sicherheit, Gesundheit und das Wohlergehen aller Beschäftigten jederzeit geschützt und gefördert werden. Arbeitsplätze, Maschinen, Arbeitsabläufe und Ausrüstungen dürfen keine Gefährdung für die physische oder psychische Gesundheit darstellen.
Es gelten folgende Grundsätze:
- Einhaltung aller geltenden nationalen Gesetze und internationalen Standards zum Arbeitsschutz, einschließlich der Vorschriften der ILO und, soweit anwendbar, der ISO 45001.
- Einrichtung und Aufrechterhaltung sicherer, ergonomischer und gesundheitsgerechter Arbeitsplätze.
- Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung, regelmäßige Unterweisungen sowie Schulungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
- Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen und Förderung der physischen und psychischen Gesundheit.
- Wirksamer Brandschutz, Notfallpläne, angemessene Belüftung, Beleuchtung, Sanitäreinrichtungen und Nichtraucherschutz.
Führungskräfte tragen besondere Verantwortung für die Einhaltung dieser Grundsätze und die kontinuierliche Verbesserung der Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen.
Berufliche Entwicklung und Aus- und Weiterbildung
PTA legt besonderen Wert auf die Förderung der individuellen Entwicklungsmöglichkeiten aller Mitarbeitenden. Wir unterstützen lebenslanges Lernen und investieren in die fachliche und persönliche Weiterbildung. Dazu gehören insbesondere:
- Maßnahmen zur systematischen Aus- und Weiterbildung,
- gezielte Förderung der beruflichen Entwicklung,
- faire Chancen auf Karriereentwicklung unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder sonstigen Merkmalen,
- transparente Prozesse zur Zielvereinbarung und Leistungsbewertung.
Führungskräfte sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden bei der Kompetenzentwicklung aktiv zu unterstützen und dafür geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen.
Verbot von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und moderner Sklaverei
Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Menschenhandel oder jede Form moderner Sklaverei sind ausnahmslos verboten. PTA und alle Geschäftspartner verpflichten sich, diese Grundsätze strikt einzuhalten. Verstöße führen zur sofortigen Beendigung der Zusammenarbeit.
Vergütung, Arbeitszeiten und soziale Absicherung
Wir garantieren faire, gesetzeskonforme Arbeitsbedingungen und Vergütungen, die den Beschäftigten einen angemessenen Lebensunterhalt sichern. Dazu gehören insbesondere:
- Zahlung von Vergütung mindestens auf Grundlage der jeweils geltenden gesetzlichen oder vertraglichen Mindestlohnbestimmungen,
- faire Bezahlung von Mehrarbeit,
- Einhaltung von Ruhezeiten, Pausen und Urlaub,
- soziale Absicherung in Übereinstimmung mit nationalen Regelungen.
Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen
PTA und alle Geschäftspartner respektieren das Recht der Beschäftigten auf Vereinigungsfreiheit, die Gründung und Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder Arbeitnehmervertretungen sowie das Recht auf Kollektivverhandlungen und Streik. Diese Rechte dürfen nicht eingeschränkt oder mit Benachteiligung, Einschüchterung oder Vergeltungsmaßnahmen beantwortet werden. Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft stellt keinen Grund für Ungleichbehandlung dar und wird gemäß der ILO-Konvention Nr. 87 und Nr. 98 ausdrücklich geschützt.
Freiheit und Sicherheit der Person
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit, persönliche Sicherheit und den Schutz vor willkürlicher Inhaftierung, Folter, grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe.
Privatsphäre und Eigentum
Wir respektieren das Recht auf Schutz der Privatsphäre sowie des Eigentums. Unrechtmäßige Eingriffe in private Lebensbereiche, Daten oder Eigentumsrechte werden nicht toleriert.
Verantwortung in der Lieferkette
Im Einklang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet sich die PTA, menschenrechtliche Risiken und Verletzungen entlang ihrer Lieferkette systematisch zu identifizieren, zu bewerten und angemessene Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
Zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat PTA Verfahren zur Risikoanalyse, Prävention, Abhilfe und Dokumentation implementiert. Diese Verfahren werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
PTA toleriert keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen oder Organisationen, die sich für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen.
Hinweise auf Verstöße gegen die in diesem Abschnitt beschriebenen Standards können jederzeit vertraulich oder anonym über die zentralen Meldewege (siehe Kapitel 9) oder direkt an die zuständigen Ansprechpersonen übermittelt werden. PTA gewährleistet umfassenden Schutz der Hinweisgebenden.
Intern beauftragte Personen zum Thema, zu erreichen unter:
E-Mail: hinweise@pta.de / hinweise@pta.ch (die Geschäftsführung)
Tel: +49 (0) 62141960-0
6. Sprache, Gleichberechtigung und Diversity
Sprache hat einen maßgeblichen Einfluss auf unser Miteinander. Deshalb möchten wir an dieser Stelle unseren Standpunkt und unser Selbstverständnis zum Ausdruck bringen, ohne verpflichtende Standards vorzugeben.
Die Unternehmenskultur der PTA ist geprägt von Geschlechtergerechtigkeit, Chancengleichheit, Vielfalt und Diskriminierungsfreiheit. Wir respektieren die Individualität jedes Menschen und fördern eine Arbeitsumgebung, in der sich alle unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität sicher und wertgeschätzt fühlen.
Die Gleichstellung aller Geschlechter und die Anerkennung der Vielfalt sind für uns selbstverständliche Bestandteile einer modernen, verantwortungsbewussten Unternehmensführung und gleichzeitig ein Beitrag zur Zukunftssicherung der PTA. Wir richten uns dabei nach den Prinzipien der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), den ILO-Kernarbeitsnormen und dem UN Global Compact.
Wir respektieren und schützen die individuelle Freiheit und Persönlichkeit jedes Menschen. Meinungsfreiheit, eine offene Diskussions- und Streitkultur sowie der konstruktive Umgang mit Fehlern sind wesentliche Merkmale unserer Zusammenarbeit. Führungskräfte nehmen dabei eine besondere Vorbildfunktion ein und fördern ein Umfeld gegenseitiger Wertschätzung.
Wir stellen es allen Mitarbeitenden frei, unter Berücksichtigung unserer diskriminierungsfreien und geschlechterneutralen Unternehmenskultur ihre Sprache selbst zu wählen – sowohl in der internen Kommunikation als auch im Austausch mit unseren Geschäftspartnern. Gleichzeitig empfehlen wir, sich an den Entwicklungen gesellschaftlicher Veränderung sowie den gängigen Kommunikations- und Schreibgewohnheiten zu orientieren.
Dieses Selbstverständnis setzt gegenseitige Toleranz, Respekt und Gelassenheit voraus. Das kollegiale und wertschätzende Miteinander ist seit der Gründung der PTA einer der zentralen Erfolgsfaktoren unseres Unternehmens.
Hinweise auf Verstöße gegen die in diesem Abschnitt beschriebenen Standards können jederzeit vertraulich oder anonym über die zentralen Meldewege (siehe Kapitel 9) oder direkt an die zuständigen Ansprechpersonen übermittelt werden. PTA gewährleistet umfassenden Schutz der Hinweisgebenden.
Intern beauftragte Personen zum Thema, zu erreichen unter:
E-Mail: hinweise@pta.de / hinweise@pta.ch (die Geschäftsführung)
Tel: +49 (0) 62141960-0
Die interne Beschwerdestelle gemäß § 13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist verpflichtet, jeder eingehenden Meldung unverzüglich nachzugehen.
7. Umwelt und Klimawandel
PTA und alle Geschäftspartner verpflichten sich, im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit sämtliche geltenden Gesetze, Vorschriften und internationalen Standards zum Schutz der Umwelt einzuhalten. Ziel ist es, Umweltbelastungen zu vermeiden oder zu minimieren und kontinuierlich Maßnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz weiterzuentwickeln.
Zentrale Grundsätze sind dabei:
- die kontinuierliche Reduktion von CO₂-Emissionen,
- der sorgsame und effiziente Umgang mit Wasser, Energie und Rohstoffen,
- der Erhalt und die Verbesserung der Luft- und Bodenqualität,
- die Vermeidung, ordnungsgemäße Handhabung und sichere Entsorgung von Abfällen und Gefahrstoffen,
- die Förderung von Prozessen und Technologien zur Ressourcenschonung, Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft.
Alle gelieferten Produkte müssen konform sein mit den einschlägigen europäischen und internationalen Vorschriften, insbesondere:
- der EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS) und der Elektrostoffverordnung (ElektroStoffV),
- der REACh-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006,
- der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU (Waste of Electrical and Electronic Equipment).
PTA und ihre Geschäftspartner gewährleisten, dass:
- Produkte und Verpackungen frei von verbotenen oder beschränkten Substanzen gemäß den vorgenannten Vorschriften sind,
- im Falle abweichender Regelungen eine vollständige Auflistung der betroffenen Materialien sowie der jeweiligen Beschränkungen bereitgestellt wird,
- Lieferanten keine Rohstoffe wie Gold, Zinn, Tantal oder Wolfram aus Konfliktregionen (z. B. der Demokratischen Republik Kongo oder angrenzenden Ländern) beziehen, und alle einschlägigen Regelungen des Dodd-Frank Act §1502 eingehalten werden.
PTA orientiert sich bei der Gestaltung ihres Umweltmanagements an den Grundsätzen der ISO 14001, auch wenn keine formale Zertifizierung besteht. Darüber hinaus verpflichten wir uns, alle weiteren relevanten lokalen und internationalen Umweltstandards zu berücksichtigen. Dies umfasst insbesondere:
- die Identifikation und Bewertung von Umweltauswirkungen,
- die Festlegung von Umweltzielen,
- die Einhaltung aller bindenden Verpflichtungen,
- die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung.
Im Sinne des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) ist es PTA ein besonderes Anliegen, vorhandene Energieeinsparpotenziale zu erschließen und energiesparende Arbeitsweisen aktiv zu fördern.
Auswirkungen des Klimawandels
PTA und ihre Geschäftspartner tragen aktiv Verantwortung dafür, die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen und sich auf daraus resultierende Risiken vorzubereiten. Dazu zählen insbesondere:
- Maßnahmen zur Anpassung an veränderte Umweltbedingungen (z. B. Extremwetterereignisse, Ressourcenknappheit),
- die Minimierung klimaspezifischer Betriebs- und Lieferkettenrisiken,
- die Berücksichtigung klimabezogener Anforderungen in allen relevanten Prozessen und Entscheidungen.
Darüber hinaus wird erwartet, dass Geschäftspartner Maßnahmen zur Steigerung des Umweltbewusstseins und zur Verbreitung umweltfreundlicher Technologien gemäß den Prinzipien 7 bis 9 des UN Global Compact umsetzen.
Hinweise auf Verstöße gegen die in diesem Abschnitt beschriebenen Standards können jederzeit vertraulich oder anonym über die zentralen Meldewege (siehe Kapitel 9) oder direkt an die zuständigen Ansprechpersonen übermittelt werden. PTA gewährleistet umfassenden Schutz der Hinweisgebenden.
Intern beauftragte Personen zum Thema, zu erreichen unter:
E-Mail: hinweise@pta.de / hinweise@pta.ch (die Geschäftsführung)
Tel: +49 (0) 62141960-0
8. Ethische und moralische Geschäftsstandards
PTA verpflichtet sich, alle geschäftlichen Aktivitäten integer, fair, transparent und im Einklang mit geltendem Recht durchzuführen. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung aller nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung, Geldwäscheprävention und Integrität.
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie:
- alle geltenden Anti-Korruptions-, Anti-Bestechungs- und Anti-Geldwäschegesetze einhalten,
- unlautere Geschäftspraktiken, Bestechung, Erpressung, Vorteilsgewährung oder -annahme in jeglicher Form unterlassen,
- potenzielle Interessenkonflikte offenlegen und vermeiden. Erkannte oder potenzielle Interessenkonflikte sind unverzüglich der Geschäftsführung mitzuteilen.
- Geschäftsentscheidungen ausschließlich auf objektive Kriterien wie Qualität, Eignung, Preis, Zuverlässigkeit und Nachhaltigkeit stützen.
PTA hat unternehmensweit verbindliche Richtlinien eingeführt, die den Umgang mit Geschenken, Einladungen, Spenden und sonstigen Vorteilen regeln. Diese Vorgaben dienen dazu, Transparenz sicherzustellen, Korruptionsrisiken zu vermeiden und das Vertrauen unserer Kunden, Partner und Mitarbeitenden zu wahren.
Alle Mitarbeitenden der PTA sind verpflichtet, sich über diese Vorgaben zu informieren, sie einzuhalten und Verstöße unverzüglich zu melden.
Darüber hinaus richtet sich PTA bei allen geschäftlichen Aktivitäten nach den Prinzipien des UN Global Compact, insbesondere dem Grundsatz 10.
Hinweise auf Verstöße gegen die in diesem Abschnitt beschriebenen Standards können jederzeit vertraulich oder anonym über die zentralen Meldewege (siehe Kapitel 9) oder direkt an die zuständigen Ansprechpersonen übermittelt werden. PTA gewährleistet umfassenden Schutz der Hinweisgebenden.
Intern beauftragte Personen zum Thema, zu erreichen unter:
E-Mail: hinweise@pta.de / hinweise@pta.ch (die Geschäftsführung)
Tel: +49 (0) 62141960-0
9. Hinweise geben und Konsequenzen
PTA ermöglicht allen Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und Dritten, Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex, gesetzliche Vorgaben oder andere bindende Verpflichtungen zu melden.
Vertraulichkeit und Schutz von Hinweisgebenden
Die Identität von Hinweisgebenden wird stets vertraulich behandelt. Es wurden umfassende Schutzmechanismen eingerichtet, um Hinweisgebende vor Repressalien, Benachteiligungen oder anderen negativen Konsequenzen zu schützen. Keine Person darf wegen einer Meldung, die in gutem Glauben erfolgt, benachteiligt oder benachteiligt werden.
Der Schutz der Hinweisgebenden richtet sich nach den Vorgaben des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).
Meldewege
Meldungen können über verschiedene Kanäle eingereicht werden – anonym oder unter Angabe des Namens. Folgende Meldewege stehen zur Verfügung:
- E-Mail: hinweise@pta.de / hinweise@pta.ch (hier erfolgt die Weiterleitung an die jeweilige Geschäftsführung)
- Anonyme Meldungen: über unsere zentrale Hinweisgeberplattform
- Rechtliche Hinweise & Informationen für unsere Inhalte
- Externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz: BfJ Hinweisgeberstelle
Zusätzlich können themenspezifische Hinweise (z. B. zu Diskriminierung, Menschenrechten, Umweltrisiken oder Korruption) auch direkt an die jeweils benannten Ansprechpersonen übermittelt werden. Diese werden in den entsprechenden Kapiteln dieses Verhaltenskodexes ausgewiesen.
Verarbeitung und Konsequenzen
Alle eingehenden Meldungen werden mit größter Sorgfalt, Neutralität und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten geprüft. Gegebenenfalls werden Maßnahmen zur Aufklärung, Beseitigung der Missstände und zur Prävention weiterer Verstöße eingeleitet.
Verstöße gegen die in diesem Kodex verankerten Grundsätze können – abhängig von der Schwere – disziplinarische, arbeitsrechtliche oder vertragliche Konsequenzen bis hin zur Beendigung der Zusammenarbeit nach sich ziehen.
> Hinweis: Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen sind im Zweifel geschlechtsneutral zu verstehen <