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Portal zur Erfüllung der Meldepflichten gem. Strompreisbremsengesetz (StromPBG)

Kurzbeschreibung

Das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (StromPBG) vom Dezember 2022 regelt zum Einen die Entlastung der Stromkunden im Zusammenhang mit den aufgrund der Energiekrise sehr stark angestiegenen Energiekosten. Zum Anderen ist darin die Abschöpfung von Überschusserlösen geregelt. Dies bedeutet, das Betreiber von Energieerzeugungsanlagen, welche unangemessene hohe Erlöse aufgrund dieser gestiegenen Energiekosten erzielt haben einen Teil dieser Erlöse abführen müssen zur anteiligen Gegenfinanzierung der Entlastung. Die Abwicklung der komplexen Regelungen des Gesetztes ist mit umfangreichen Meldepflichten verbunden für die in sehr kurzer Zeit von den Übertragungsnetzbetreibern geeignete Portale im Internet bereitgestellt werden müssen.

Ergänzung

Die Abwicklung erfolgt beim Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) mit Hilfe einer Java-basierten, verteilten Anwendung mit dem Apache TomEE Application Server und Oracle als Datenbank sowie aufseiten seiner Kunden im Rahmen seines Internet Web-Portals mit dem Apache Tomcat Web-Server und ebenfalls Oracle als Datenbank.

Fachbeschreibung

Ein Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) hat gemäß Strompreisbremse-Gesetz (StromPBG) folgende Zuständigkeiten: (a) Bereitstellung von Portalen im Internet zur Erfüllung der im Gesetzt geregelten, umfangreichen Mitteilungspflichten (b) Prüfung und Weitergabe der Informationen an die zuständige Prüfbehörde (c) Abrechnung der damit verbundenen Kosten

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Dr. Andreas Schneider

Branchenverantwortlicher Energie

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