
Windkraft-Journal vom 22.01.2025
Durch das Strompreisbremsegesetz waren Bundesnetzagentur, Anlagenbetreiber, Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Verteil- und Übertragungsnetzbetreiber in der Pflicht mittels geeigneter StromPBG-Portale alle notwendigen Prozesse und Schnittstellen zu etablieren, um die gesetzlichen Meldepflichten sicherzustellen – so auch die TransnetBW GmbH, die das Strom-Übertragungsnetz in Baden-Württemberg betreibt. Eine sehr große Herausforderung war es obendrein, das Meldeportal innerhalb kürzester Zeit und unverrückbarer gesetzlicher Zeitfenster live zu schalten. Gelungen ist das der TransnetBW mit der IT- und Branchenkenntnis der PTA IT-Beratung aus Mannheim.