Digitale Barriere­freiheit

Chancengleichheit durch Barriere­freiheit in der IT

Die meisten unter uns denken bei Barrierefreiheit an den freien, ungehinderten Zugang zu Gebäuden oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Barrierefreiheit bedeutet aber auch, dass Informationen im Internet ohne Hürden zugänglich sind. Für Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen, aber auch für ältere Menschen ist das sehr wichtig, denn eine Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben ist heute ohne die digitale Welt kaum noch denkbar. Darauf hat der Gesetzgeber reagiert. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet er viele Unternehmen dazu, ihre IT-Dienstleistungen wie zum Beispiel Apps und öffentlich zugängliche Webseiten ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei anzubieten. Ausgenommen von der Gesetzesinitiative sind lediglich Kleinstunternehmen. Durch einheitliche EU-Anforderungen soll das Barrierefreiheitsgesetz auch mittelständische Unternehmen dabei unterstützen, die Möglichkeiten des europäischen Binnenmarktes voll auszuschöpfen.

Mit passenden Tools zu barrierefreien Webseiten, Apps und Programmen​

Durch die Gesetzesregelung ab Juni 2025 besteht also ein geregelter Handlungsbedarf barrierefreie Applikationen anzubieten. Öffentlich zugängliche Webseiten, Applikationen und weitere elektronische Services sind allerdings bisher oft noch nicht barrierefrei und müssen zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben bis zum Stichtag überarbeitet oder gar neu erstellt werden. Denn die Qualitätsmerkmale, die ein Programm, eine Webseite oder eine Anwendung barrierefrei machen, sind in der DIN EN ISO 9241-171 näher bestimmt. Sie legt Kriterien hinsichtlich der Ergonomie der Mensch-System-Interaktion fest und zeigt auf, wie eine Software barrierefrei zu programmieren und zu gestalten ist. Das kann hohe Aufwände verursachen und birgt für all jene Unternehmen, die nicht handeln, das Risiko, dass spezialisierte Anwaltskanzleien abmahnen.

Unternehmen sind deshalb gut beraten, einen speziellen „Werkzeugkasten“ zu erstellen, um mit den darin enthaltenen Instrumenten die Anforderungen für barrierefreie IT-Applikationen einheitlich erstellen zu können. Diese Tools lassen sich für eine barrierefreie Programmierung immer wieder nutzen und richten sich auch nach der eingesetzten Technologie, also Programmiersprache, in der eine Webseite, eine App oder ein Programm entwickelt wurde. Das spart Zeit, verschlankt Prozesse und verhindert Kosten durch Abmahnungen findiger Anwälte.

Unsere IT-Experten begleiten Sie auf dem Weg in die barrierefreie IT

Die PTA IT-Beratung agiert seit mehr als 50 Jahren erfolgreich am Markt und hat sämtliche Evolutionsstufen der Informationstechnologie durchlaufen und mitgestaltet. Unsere IT-Experten verfügen über langjähriges IT-Wissen, profunde Programmierkenntnisse in .Net/NET oder Java und breitgefächertes Prozess-Know-how. Unsere Softwareentwickler und UI-Designer stehen Ihnen von der Konzeption und Programmierung über die Entwicklung von Frameworks bis hin zur barrierefreien Gestaltung von Benutzeroberflächen (User Interface oder UI) professionell zur Seite. Gemeinsam mit Ihnen identifizieren wir existierende Schwachpunkte Ihrer IT-Infrastruktur im Bereich der Barrierefreiheit durch eine toolbasierte Analyse. Wir unterstützen Sie sachkundig bei der Optimierung vorhandener IT-Lösung sowie bei der effizienten Entwicklung neuer, barrierefreier Softwarekomponenten – ganz gleich, ob es sich dabei um Webseiten, Desktop-Applikationen oder Mobile-Apps handelt. Wenn Software beispielsweise komplett über die Tastatur verwendbar ist, ist sie nicht nur von blinden oder sehbehinderten Anwendern bedienbar. Auch IT-Profis und Power-User wie etwa Programmierer profitieren von einer durchgängigen und stringenten Tastatursteuerung. 

Denn bei reiner Tastaturnutzung sind diese in der Lage, ihre Aufgaben schneller und effizienter durchzuführen. Und auch zeitweilig eingeschränkte Nutzer, die beispielsweise eine Maus aufgrund einer Sehnenscheidenentzündung nicht benutzen können, profitieren von einer reinen Tastaturnutzung.

Das Merkmal der reinen Tastatursteuerung ist allerdings nur eines von vielen, die eine barrierefreie IT auszeichnet. Das Vorgehensmodell unserer Analyse ist erprobt, mehrdimensional und umfasst folgende Merkmale:

Barrierefreiheit eröffnet Chancen

Unternehmen, die sich mit der Entwicklung und dem Bereitstellen barrierefreier Software beschäftigen, sichern sich zahlreiche Chancen: Neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben verbessert die Umsetzung der Richtlinien allgemein die Usability einer Softwarelösung für alle Anwender. Und Anwenderfreundlichkeit und ein einfacher, barrierefreier Zugang zu Webseiten, Service-Portalen oder Apps wird heute von allen Nutzern vorausgesetzt. Das Thema Barrierefreiheit erzeugt damit nicht nur für behinderte oder beeinträchtigte Menschen einen echten Mehrwert. Eine barrierefreie Webseite ermöglicht es Ihnen beispielsweise, mehr Menschen zu erreichen und somit auch eine breitere Zielgruppe anzusprechen. Das ist insbesondere in der heutigen Gesellschaft wichtiger denn je: Denn diese wird immer diverser wird und umfasst auch immer mehr ältere Menschen.

Passen Sie also rechtzeitig Ihre Softwarekomponenten an und gestalten diese barrierefrei. Umgehen Sie damit drohende Abmahnwellen, wenn die Übergangsfristen ausgelaufen sind. Das verleiht Ihrem Unternehmen die notwendige Planungssicherheit. Vermeiden Sie Engpässe, wenn Sie kurzfristig umstellen müssen und dokumentieren Sie obendrein, dass Sie Ihr soziales Engagement ernst nehmen. Vertrauen Sie dabei auf unser erfahrenes Experten- und Entwicklerteam, welches Ihnen sowohl bei der Analyse und Beratung als auch bei möglichen Optimierungsmaßnahmen in puncto barrierefreier IT als kompetenter Partner zur Seite steht.

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