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11. Oktober 2024

Diese Standards muss ein ESG-Reporting erfüllen

Personalbedarf laut Statista-Studie deutlich unterschätzt

Das Europäische Parlament hat bereits zum Jahresende 2022 die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung („Corporate Sustainability Reporting Directive“, kurz CSRD) verabschiedet. Zahlreiche Unternehmen – kapitalmarktorientierte, aber auch viele Unternehmen aus dem Mittelstand – sind spätestens Anfang 2025 rechtlich dazu verpflichtet, Informationen über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns zu veröffentlichen („Environmental, Social, Governance“, kurz ESG) und nach einem klar vorgegebenen Kriterienkatalog Rechenschaft abzulegen. Diese Kriterien sind verbindlich in den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) definiert. Im Rahmen der künftigen Berichtspflicht gilt der Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit. Dieser besagt: Aspekte müssen entweder wesentliche Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt (Wesentlichkeit der Auswirkungen) oder wesentliche finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen haben (finanzielle Wesentlichkeit). Wenn eines der beiden Kriterien oder auch beide zutreffen, müssen Unternehmen diese Punkte in ihrem Nachhaltigkeitsbericht erfassen. Einerseits kann diese Regelung als Erleichterung betrachtet werden, da sie die Berichterstattungspflichten einschränkt. Andererseits müssen Unternehmen aber auch eine Wesentlichkeitsprüfung durchführen, die eindeutig belegt, warum sie manche ESG-Aspekte nicht reporten.

Das Regelwerk und dessen Umsetzung sind komplex

Kurzum: Die Erstellung eines rechtskonformen Nachhaltigkeitsberichtes ist oftmals komplexer als viele Unternehmensverantwortliche annehmen. Diese These sehen wir nach einer Umfrage, die wir gemeinsam mit den Datenspezialisten von Statista durchgeführt haben, weitgehend bestätigt. Denn befragte Unternehmen, die erstmalig berichtspflichtig sind, schätzen den Bedarf an qualifiziertem Personal signifikant niedriger ein als solche, die ein ESG-Reporting bereits durchlaufen haben. Diese Erkenntnis wiegt umso schwieriger, als dass viele Unternehmen bereits heute die Auswirkungen des Fachkräftemangels deutlich spüren und in den Chefetagen die Arbeitsbelastung ohnehin schon hoch ist.

Klare Zuständigkeiten, KPIs und effiziente IT-Unterstützung sind gefragt

Umso wichtiger ist es, im Rahmen der Berichtspflicht klare Rollen und Verantwortlichkeiten festzulegen sowie die konkreten Nachhaltigkeits-Kriterien und Key Performance Indikatoren zu definieren. Außerdem müssen Unternehmen zwingend eine Methode entwickeln, um zu ermitteln, welche Aspekte für sie wesentlich sind. Die größte Herausforderung aber liegt für die meisten Unternehmen darin, die benötigten Daten für das ESG-Reporting zu identifizieren, zu sammeln und zu analysieren. Die entscheidende Frage lautet demnach, wie sich ein transparentes Reporting effizient IT-gestützt abbilden lässt und wie Digitalisierung und Prozessautomatisierung dabei unterstützen, alle erforderlichen Daten aus unterschiedlichen Quellen zu bündeln und diese in einem übersichtlichen Dashboard bereitzustellen.

Drei Bausteine, die den Weg zu einem rechtskonformen ESG-Reporting ebnen

Unsere IT-Experten heben in diesem Kontext drei Bausteine hervor, die essenziell für ein erfolgreiches ESG-Reporting sind:

  1. Eine Stakeholder- und Wesentlichkeitsanalyse ist nach der CSRD-Vorgabe verpflichtend. Das verdeutlicht, wie wichtig dieser erste Baustein ist, denn eine solche Analyse legt das strategische Fundament dafür, dass ein Unternehmen nicht nur die wesentlichen Ziele und Maßnahmen im Nachhaltigkeitsmanagement ausmacht, sondern auch jene Handlungsfelder mit dem größten Impact identifiziert. Dadurch lassen sich ökonomische, ökologische und soziale Auswirkungen abschätzen, wodurch ein Unternehmen konkrete Nachhaltigkeitsziele formulieren und entsprechende Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung etablieren kann.
  2. Es muss eine Anforderungsdefinition gemäß der Scope-Verifizierung nach ESRS erfolgen oder ein unternehmensindividuelles Nachhaltigkeitsmanagement etabliert werden. Nur so lässt sich erheben, wie ein ESG-Reporting die erforderliche Transparenz und die dafür zugrundeliegende Berichtsstruktur erfüllen kann. Mit dieser Methodik lässt sich zuverlässig bestimmen, welche Daten erforderlich sind, aus welchen Quellen diese stammen und wer dafür im Unternehmen verantwortlich ist. Mit den gewonnenen Ergebnissen lässt sich im folgenden Schritt festlegen, wie sich diese Daten transparent in einem passenden Datawarehouse-Konzept bündeln lassen und wie sich deren Beschaffung digitalisieren und automatisieren lässt, um schließlich mit passenden Dashboards das Management-Board im Unternehmen im Zuge der Berichtspflicht zu entlasten.
  3. Schließlich sollten die Verantwortlichen im dritten Schritt die gewonnenen Erkenntnisse in eine passende IT-Lösung überführen. Zu Beginn eines solchen Umsetzungsprojektes ist auszuloten, an welchen Punkten manuelle Eingaben zur Datengewinnung erforderlich sind und an welchen Stellen sich automatische Interfaces nutzen lassen. Sind diese Anforderungen geklärt, ist es wichtig, sich mit der notwendigen IT-Architektur und der passenden Toolauswahl zu beschäftigen.

Damit Sie ein effizientes ESG-Reporting realisieren können, sind Sie also gut beraten, die damit verbundene Komplexität nicht zu unterschätzen. Setzen Sie auf erfahrene Beratungsunternehmen und Umsetzungspartner, die es verstehen, ein individuelles ESG-Reporting in Ihrem Unternehmen zu etablieren, die dafür erforderlichen Daten zu digitalisieren und automatisiert zu beschaffen. Auf diese Weise erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Auflagen und vermeiden das Risiko empfindlicher Strafen bei Nichtbeachtung. Sie sorgen zudem dafür, dass der Aufwand und der zusätzliche Personalbedarf für ein solches ESG-Reporting jederzeit überschaubar bleiben und nicht aus dem Ruder laufen.

Dr. Frank Gredel, ein Mann mit braunen Haaren im Anzug

Dr. Frank Gredel

Head of Business Development

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