Dies ist eines von 4751 IT-Projekten, die wir erfolgreich mit unseren Kunden abgeschlossen haben.

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Unterstützung des Melde- und Prüfprozesses für den Steuerbarkeitscheck nach § 12 Abs. 2b EnWG

Dieses IT-Projekt ist Teil unserer Digitalisierung und Optimierung der IT-Landschaft unserer Kunden. Durch gezielte Maßnahmen fördern wir den technologischen Fortschritt, optimieren systemübergreifende Prozesse und schaffen eine nachhaltige Basis für zukünftige Entwicklungen. Unsere IT-Referenzprojekte dienen als Grundlage zur Orientierung. Sie unterstützen die Wiederverwendbarkeit erprobter Konzepte im Rahmen der Projektumsetzung.

Kurzbeschreibung

Die EnWG-Novelle vom Februar 2025 sieht nach Paragraph 12 Abs. 2b EnWG vor, dass für Stromspeicher und Stromerzeugungsanlagen > 100 kW installierter Leistung jährlich ein sogenannter Steuerbarkeits­check vom Anschlussnetzbetreiber durchgeführt werden muss. Die Ergebnisse des Steuerbarkeits­checks müssen vom unmittelbar vorgelagerten Netzbetreiber plausibilisiert werden und die zuständigen Übertragungsnetzbetreiber müssen die gesammelten Ergebnisse an die BNetzA und das BMWE berichten. Dieser Prozess findet ab 2025 jährlich statt. Die PTA konzipiert in enger Abstimmung mit dem Kunden, einem der verantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber, alle nötigen Erweiterungen an dem bereits existierenden Portal des Kunden um den vollständigen Meldeprozess zu unterstützen und die Berichtspflichten erfüllen zu können und setzt die resultierenden Änderungsanforderungen an den Systemen fristgerecht um.

Ergänzung

Die Abwicklung erfolgt beim Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) mit Hilfe einer Java-basierten, verteilten Anwendung mit dem Apache TomEE Application Server und Oracle als Datenbank sowie aufseiten seiner Kunden im Rahmen seines Internet Web-Portals mit dem Apache Tomcat Web-Server und ebenfalls Oracle als Datenbank.

Fachbeschreibung

Ein Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) hat gemäß EnWG im Bezug auf den eingeführten Steuerbarkeits­check-Prozess primär Berichtspflichten, d. h. er muss die Ergebnisse der Prüfungen der Anschlussnetzbetreiber in seiner Regelzone einsammeln und an die zuständigen Stellen (BNetzA und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) gesammelt weitergeben. Der Übertragungsnetzbetreiber muss dafür ein Portal bereitstellen, worüber die Anschlussnetzbetreiber die Ergebnisse melden können. Zudem müssen die vorgelagerten Netzbetreiber darüber die vorgeschriebene Plausibilisierung durchführen können.

IT-Projektdaten

Projektbeginn01.04.2025

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