Die Bundesregierung hat zur Entlastung der Letztverbraucher von Erdgas und Wärme von Gesetz verabschiedet, mit welchem private Personen und Firmen mit geringem bis mittlerem Verbrauch mit einer Aufhebung der Kosten im Dezember 2022 unterstützt werden. Die Buchungen des Kunden müssen diesbezüglich angepasst werden.
Ergänzung
Mithilfe von Analysetools werden aus den Systemen des Kunden (Prognosetool, Stammdatenapplikation und Eingangsbelegsystem) diejenigen Verbrauchsstellen ermittelt, welche der Kunde mit Gas versorgt und mit Hilfe des EWSG entlastet werden sollen. Dazu werden alle Anlagen mit Jahresverbräuchen bis zu 1,5 Millionen kWh ermittelt (Prognose aus September 2022) und der Preis für Gas aus Dezember 2022. Es werden Buchungen von Abschlägen für Dezember 2022 gestoppt und neue Buchungen des gutgeschriebenen Betrags erstellt. Der Gesamt-Förderbetrag gegenüber dem Bund wird festgestellt und dokumentiert.
Fachbeschreibung
Nach der Ermittlung der relevanten Anlagen des Kundenportfolios mit kleinen und mittleren Jahresverbräuchen werden die für Dezember 2022 festgelegten Preise und die im September 2022 prognostizierte Menge verwendet um daraus Buchungen gegen den kundeneigenen und Fremd-Buchungskreise zu erstellen und in unterschiedliche SAP-Systeme zu buchen. Die erstellten Buchungen werden in der Jahresendabrechnung für die Letztverbraucher berücksichtigt. Die gebuchten Daten werden in der zentralen Stammdatenapplikation gespeichert und sind für die Anwender und Prüfer einsehbar. Das gesamte Vorgehen wird dokumentiert und nachvollziehbar abgelegt. Im Anschluss erfolgt eine Schulung der Anwender und eine Übergabe an die kundeninterne IT-Abteilung.