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Software für Gültigkeitsprüfung der Freistellungsbescheinigung

Projektdauer: 8 Monate

Kurzbeschreibung

In Zukunft muss von Baukunden geprüft werden, ob ein Baulieferant noch eine gültige Freistellungsbescheinigung für die Bauabzugssteuer (FSB) besitzt. Überweist der Kunde dem Lieferanten trotz ungültiger FSB die Bauleistung und behält den Abzug von 15 % der Bauabzugssteuer nicht ein, so kann er bestraft werden. Zur Überprüfung der FSB bietet das Bundeszentral für Steuern (BZSt) eine Möglichkeit der Massenabfrage per XML-RPC-Schnittstelle an. Der Kunde hatte beschlossen hier eine Drittanbieterlösung zu verwenden. Eine Implementierung des Aufrufs der XML-RPC-Schnittstelle in SAP wurde ausgeschlossen. Auf der Suche nach einem Drittanbieter wurde als mögliche Lösung die Software FSB Shake der Firma Vembex ermittelt. Über eine Aufbereitung der relevanten Daten aus dem SAP ERP-System können in Form einer CSV-Datei die notwendigen Daten an den FSB Shake vergeben werden. Hier können dann die notwendigen Informationen zu einer FSB ermittelt werden. Somit kann eine Aussage darüber gemacht, ob eine FSB gültig ist.

Ergänzung

Die Bauabzugssteuer ist eine Form der Besteuerung, die die illegale Beschäftigung im Baugewerbe eindämmen soll. Seit 01.01.2002 sind unternehmerisch tätige Auftraggeber von Bauleistungen verpflichtet 15 % des Rechnungsbetrages einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Mit dem Datum 19.07.2022 gibt es eine Überarbeitung des BMF-Schreibens vom 27.12.2002 mit dem Betreff: Steuerabzug von Vergütungen für im Inland erbrachte Bauleistungen (Paragraphen 48 bis 48d EStG); Überarbeitung des BMF-Schreibens vom 27. Dezember 2002 (BStBl I Seite 1399). Für den Fall einer ungültigen FSB können dann weitere Informationen eingeholt werden bzw. die Zahlung der Bauleistung erst einmal ausgesetzt werden. Der Kunde wurde bei der Softwareauswahl unterstützt. Der FSB Shake wurde dann eingeführt, dabei gab es umfangreiche Tests.

Fachbeschreibung

Das Ergebnis der FSB-Prüfung führt dazu, dass beim Zahllauf Baulieferanten ohne gültige FSB ausgeschlossen werden. Der Fachbereich nimmt Kontakt zum Lieferanten auf bzw. fragt beim Finanzamt nach, ob eine FSB nicht an das BZSt. übermittelt worden ist. Auch dieser Fall ist bei den Testläufen aufgetreten.

Überblick

Projektzeitraum04.09.2022 - 09.05.2023

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