Dies ist eines von 4840 IT-Projekten, die wir erfolgreich mit unseren Kunden abgeschlossen haben.
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Datenschutz-Folgenabschätzung für ein Überwachungsverfahren

Dieses IT-Projekt ist Teil unserer Digitalisierung und Optimierung der IT-Landschaft unserer Kunden. Durch gezielte Maßnahmen fördern wir den technologischen Fortschritt, optimieren systemübergreifende Prozesse und schaffen eine nachhaltige Basis für zukünftige Entwicklungen. Unsere IT-Referenzprojekte dienen als Grundlage zur Orientierung. Sie unterstützen die Wiederverwendbarkeit erprobter Konzepte im Rahmen der Projektumsetzung.

Projektdauer: 11 Monate

Kurzbeschreibung

Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für ein bestehendes Datenverarbeitungsverfahren, welches durch systematische Überwachung Verstöße von Personen gegen ein ausgeschriebenes Hausverbot aufdecken bzw. vermeiden soll. Diese DSFA soll dem Kunden als 'Pilotprojekt' zur Durchführung weiterer Datenschutz-Folgenabschätzungen dienen, welche gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung insbesondere für die Erfassung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten obligatorisch werden.

Ergänzung

Die Aufgabe umfasst alle Schritte einer DSFA einschließlich Beschreibung des Prüfgegenstandes, Erarbeitung der Rechtsgrundlagen, einer Risikobewertung und die Erstellung eines Maßnahmenplans zur Einhaltung der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Basis der DSFA ist ein prozessuales Vorgehensmodell, welches im Vorfeld mit Prozessmodellen in der Notation BPMN 2.0 erarbeitet wurde. Mit der abschließenden DSFA-Dokumentation liegt dem Kunden eine strukturierte Vorlage zur Durchführung weiterer DSFAs vor, anhand derer er sich in Zukunft orientieren kann.

Fachbeschreibung

Gemäß Artikel 35 der zum 25.05.2018 wirksam werdenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist für jedes Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchzuführen, wenn voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen (= Betroffene des Verfahrens) besteht. Ziel einer DSFA ist die systematische Vorabbewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen sowie die Festlegung von Abhilfemaßnahmen, durch die der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt wird und der Nachweis zur Einhaltung der DSGVO erbracht wird.

IT-Projektdaten

Projektzeitraum09.04.2018 - 28.02.2019

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Marcus Rödiger

Head of Consumer Goods & Retail

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